Müdener Straße 25     29345 Unterlüß     Tel 05827 / 215

Regeln für die Zimmervermietung

Auszug aus der Deutschen Hotelordnung
Herausgegeben von der DEHOGA

Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Klare schriftliche Abmachungen sind von Vorteil.

Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu zahlen.
Die Aufwendungen betragen 20% bei Übernachtungen mit und ohne Frühstück.

Der Gast ist haftbar für die von ihm in den Unterkünften angerichteten Schäden. Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise geltend gemacht werden.

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Quartier in der Regel ab 14:00h zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nicht anders vereinbart, bis 10:00h geräumt sein.